Beschaukurs für die Direktvermarktung von Geflügel

Tierhaltung, Tierbeurteilung und Beschau

Für Direktvermarkter:innen von Geflügel gibt es Erleichterungen bzw. Ausnahmen für den Bereich Schlachttier- und Fleischuntersuchung.

Durch Absolvierung dieses Seminars erlangen Landwirt:innen den entsprechenden Schulungsnachweis für die Fleischbeschau. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen und Geflügelkrankheiten steht die praktische Beschau von Tierkörpern im Fokus.

Nach Abschluss dieses Kurses sind Direktvermarkter/-innen berechtigt, ihr Geflügel (lebend und als Schlachtkörper) selbst zu beurteilen und benötigen keine Fleischbeschau durch eine/n Tierärztin/Tierarzt.

Die Beschau kann jedoch nur bei der Schlachtung eigener Tiere am Bauernhof bzw. bei Schlachtungen in Gemeinschaftsanlagen selbst durchgeführt werden.

Der Kurs hat folgende Inhalte:

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Richtige Betäubung und Schlachtung
  • Hygienemaßnahmen und -kontrollen
  • Geflügelkrankheiten
  • Lebensmittelsicherheit
  • Dokumentation
  • Haltung und Transport
  • Untersuchung, Beurteilung und Beprobung des Schlachtkörpers

Programm:

  • 9 Uhr Theorieteil im BSBZ Hohenems
  • ca 15:30 Uhr Praxisteil auf dem Betrieb Marte in Klaus

Referent:innen:

Felix Weber BSc, akad.BT ist Geflügel- und Direktvermarktungsreferent der Landwirtschaftskammer Tirol.

Dr. Tanja Isser ist praktische Tierärztin und Amtstierärztin in Tirol.

Im BSBZ besteht die Möglichkeit Mittag zu essen.

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Betriebe, die bereits Mastgeflügel, das heißt Masthühner, Puten, Gänse, Enten oder ähnliches halten und die Fleischbeschau selbst am Betrieb durchführen möchten.
Kursbeitrag: 95,00 € Kursgebühr gefördert (mit landwirt. Betriebsnummer)
309,00 € Kursgebühr ungefördert
LE23-27

LE23-27

Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung (LE23-27) im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Kofinanziert von EU, Bund und Land Vorarlberg

Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027. Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
 
Förderwerber:
Das Bundes–LFI, sowie die 9 Landes-LFIs sind gemäß ISO 9001:2015 und dem ÖCERT zertifizierte Bildungsanbieter in der Erwachsenenbildung und berechtigt, die Förderanträge für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen zu stellen. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).

Förderungsmaßnahme 78-02: „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder"
In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)“ werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Fördergegenstände:
- Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
- Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
- spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
- Durchführung der vom BML anerkannten Arbeitskreisen

Förderbarer Personenkreis:
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Ebenso sind in der 78-02 alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine Betriebsnummer verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt.

Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann.

[1752564975191791.jpg]
Fachbereich: Direktvermarktung
Mitzubringen: Hygienekleidung erhalten Sie vor Ort.
Anrechnung: 2 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

Ort: Hohenems (Dornbirn)
Beginn: 26.11.2026, 09:00 Uhr
Ende: 26.11.2026, 17:00 Uhr
Örtlichkeit: BSBZ Landwirtschaftsschulen Vorarlberg, Rheinhofstraße 16, 6845 Hohenems
Kursnummer: 8-0005157
Trainer:in: Franz Marte
Felix Weber
Dr. Tanja Isser
Veranstalter: Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg
Jetzt anmelden

ANSPRECHPERSON