Arbeitskreise
Die Arbeitskreisberatung stellt eine Qualifizierungsmaßnahme für zukunftsorientierte Bäuerinnen und Bauern dar. Der Betriebserfolg ist von den persönlichen und unternehmerischen Fähigkeiten abhängig.
Die Arbeitskreise verfolgen das Ziel durch fachliche Weiterbildung, den gegenseitigen Austausch und die Förderung des unternehmerischen Denkens, betriebliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und damit die Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Die Arbeitskreise bestehen aus zehn bis zwanzig Landwirten, die sich mehrmals im Jahr treffen, um sich über aktuelle, fachliche Themen zu informieren und darüber zu diskutieren sowie betriebsrelevante Daten auszuwerten und zu analysieren. Ein Arbeitskreisleiter begleitet sie dabei.
Im Bundesland Vorarlberg gibt es derzeit folgende Arbeitskreise:
Arbeitskreis Unternehmensführung
Tobias Fink, BSc
E tobias.fink@lk-vbg.at
T 05574/400-200
Larissa Zech
larissa.zech@lk-vbg.at
T 05574/400-211
Arbeitskreis Biogas
Tobias Ilg
E tobias.ilg@biomassehof.at
T 0664/3005633
Arbeitskreis Milchproduktion
Alexander Rädler
E alexander.raedler@lk-vbg.at
T 05574/400-334
Die Arbeitskreise verfolgen das Ziel durch fachliche Weiterbildung, den gegenseitigen Austausch und die Förderung des unternehmerischen Denkens, betriebliche Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen und damit die Wirtschaftlichkeit zu steigern.
Die Arbeitskreise bestehen aus zehn bis zwanzig Landwirten, die sich mehrmals im Jahr treffen, um sich über aktuelle, fachliche Themen zu informieren und darüber zu diskutieren sowie betriebsrelevante Daten auszuwerten und zu analysieren. Ein Arbeitskreisleiter begleitet sie dabei.
Im Bundesland Vorarlberg gibt es derzeit folgende Arbeitskreise:
Arbeitskreis Unternehmensführung
Tobias Fink, BSc
E tobias.fink@lk-vbg.at
T 05574/400-200
Larissa Zech
larissa.zech@lk-vbg.at
T 05574/400-211
Arbeitskreis Biogas
Tobias Ilg
E tobias.ilg@biomassehof.at
T 0664/3005633
Arbeitskreis Milchproduktion
Alexander Rädler
E alexander.raedler@lk-vbg.at
T 05574/400-334
Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung
Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union.
Das LFI ist ein vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus anerkannter Bildungsanbieter und kann in der Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ Förderungen beantragen. Zahlreiche Maßnahmen in diesem Bildungsjahr werden im Programm für die ländliche Entwicklung eingereicht. Derzeit gibt es jedoch keine Entscheidungen über allfällige Genehmigungen. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Die reduzierten Kursbeiträge kommen für folgende Personen in Betracht: Bewirtschafter/-innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/-innen, auch wenn diese noch nicht am Betrieb tätig sind. Unterstützt werden auch agrar und waldpädagogische Maßnahmen. Diese richten sich primär an die Öffentlichkeit und dienen der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft. Der genannte Personenkreis zahlt dann bereits nur mehr einen ermäßigten Kursbeitrag. Ein Antrag auf Fördermittel durch die/ den Teilnehmer/-in ist nicht nötig. Die Förderabwicklung wird durch den Veranstalter erledigt, der allerdings u. a. bestimmte Teilnehmerdaten zu erfassen und die Kundenzufriedenheit zu messen hat. Es muss eine 80%-ige Anwesenheit erreicht werden, Doppelförderungen sind nicht möglich. Kurse sind mit der Zeichenerklärung „LE“ im Bildungskatalog gekennzeichnet.
Mit Unterstützung von Bund, Ländern und Europäischer Union.
Das LFI ist ein vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus anerkannter Bildungsanbieter und kann in der Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ Förderungen beantragen. Zahlreiche Maßnahmen in diesem Bildungsjahr werden im Programm für die ländliche Entwicklung eingereicht. Derzeit gibt es jedoch keine Entscheidungen über allfällige Genehmigungen. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Die reduzierten Kursbeiträge kommen für folgende Personen in Betracht: Bewirtschafter/-innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/-innen, auch wenn diese noch nicht am Betrieb tätig sind. Unterstützt werden auch agrar und waldpädagogische Maßnahmen. Diese richten sich primär an die Öffentlichkeit und dienen der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft im ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft. Der genannte Personenkreis zahlt dann bereits nur mehr einen ermäßigten Kursbeitrag. Ein Antrag auf Fördermittel durch die/ den Teilnehmer/-in ist nicht nötig. Die Förderabwicklung wird durch den Veranstalter erledigt, der allerdings u. a. bestimmte Teilnehmerdaten zu erfassen und die Kundenzufriedenheit zu messen hat. Es muss eine 80%-ige Anwesenheit erreicht werden, Doppelförderungen sind nicht möglich. Kurse sind mit der Zeichenerklärung „LE“ im Bildungskatalog gekennzeichnet.
Für nähere Informationen und Auskünfte stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung:
Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
T 05574/400-191
E lfi@lk-vbg.at
oder direkt bei den jeweiligen Arbeitskreisleitern.
Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI) Vorarlberg
Montfortstraße 9
6900 Bregenz
T 05574/400-191
E lfi@lk-vbg.at
oder direkt bei den jeweiligen Arbeitskreisleitern.