Laut der EU-Tiertransportverordnung (VO 1/2005) haben Personen, die Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel oder Pferde zu einem wirtschaftlichen Zweck über 65 km transportieren, einen Befähigungsnachweis vorzuweisen.
Zur Ausstellung dieses Nachweises muss eine Prüfung absolviert, sowie 80 Stunden Tiertransportpraxis nachgewiesen werden. Die Tiertransportpraxis muss schriftlich (entsprechende Unterlagen werden vor Kursbeginn versandt) durch eine Person bestätigt werden, die bereits über einen Befähigungsnachweis verfügt. Am Ende des Kurses ist die Prüfung mittels Multiple-Choice abzulegen.
Die angebotene Tiertransportschulung ist nur für die oben genannten Tierrassen (ausgenommen Wildtiere) ausgelegt. Die Schulung ist nur für Transporte, denen ein wirtschaftlicher Zweck zu Grunde liegt, notwendig. Bei Pferdetransporten, die keinen Gewinn erwirtschaften, benötigt der Transporteur keinen Befähigungsnachweis. Tiertransporte zu Alpen sind ebenfalls von der Kilometer-Beschränkung ausgenommen. Diese müssen aber von Landwirten:innen selbst durchgeführt werden
Ort: | Hohenems (Dornbirn) |
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Beginn: | 22.11.2024, 12:00 Uhr |
Ende: |
22.11.2024, 17:00 Uhr |
Örtlichkeit: | BSBZ Landwirtschaftsschulen Vorarlberg, Rheinhofstraße 16, 6845 Hohenems |
Kursnummer: | 8-0004685 |
Trainer:in: | Ing. Gerhard Schröcker |
Veranstalter: | LFI Vorarlberg |