Allgemeine Geschäftsbedingungen LFI Vorarlberg
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Wenn nicht anders angegeben, hat die Anmeldung zu einer Veranstaltung bis sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Die Anmeldung ist verbindlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der einlangenden Anmeldungen vergeben. Eine schriftliche Bestätigung/Rechnung über die stattfindende Veranstaltung folgt spätestens in den letzten Tagen vor Kursbeginn.
Teilnehmer/-innenbeitrag/Zahlungsbedingungen
Der angegebene TeilnehmerInnenbeitrag ist, wenn nicht anderes angegeben, vor Veranstaltungsbeginn fällig. Der TeilnehmerInnenbeitrag ist mittels Banküberweisung zu entrichten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind, sofern nicht anders angeführt, nicht im TeilnehmerInnenbeitrag enthalten.
Bei geförderten Veranstaltungen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung eine 80%ige Anwesenheit. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der volle TeilnehmerInnenbetrag (inkl. Förderbetrag) bezahlt werden.
Bei geförderten Veranstaltungen ist die Bedingung für den Erhalt der Förderung eine 80%ige Anwesenheit. Bei Nichterfüllung der Anwesenheitspflicht muss der volle TeilnehmerInnenbetrag (inkl. Förderbetrag) bezahlt werden.
Änderungen/Absagen
Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestteilnehmerzahl ab. Der Veranstalter behält sich Änderung von Terminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten sowie eventuelle Absagen vor. Die TeilnehmerInnen werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Aus Absagen oder Terminverschiebungen können keine Ersatzansprüche abgeleitet werden. Bereits entrichtete TeilnehmerInnenbeiträge werden im Falle von Absagen von Seiten des Ländlichen Fortbildungsinstitutes refundiert.
Teilnahmebestätigungen
Ein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung besteht, nachdem der hierfür erforderliche Prozentsatz (in der Regel 80% oder 100%) der festgelegten Kursstunden besucht wurde und die Gebühren bezahlt worden sind.
Bei Kursen und Seminaren besteht nach mindestens 80%iger Anwesenheit Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. Die Bearbeitungsgebühr für Duplikate beträgt EUR 15,-
Bei Kursen und Seminaren besteht nach mindestens 80%iger Anwesenheit Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. Die Bearbeitungsgebühr für Duplikate beträgt EUR 15,-
Zertifikate
Bei LFI-Zertifikatslehrgängen, die durch den Erlass des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geregelt sind, werden bei mindestens 80%iger Anwesenheit und entsprechendem Abschluss Zertifikate von Seiten des Ländlichen Fortbildungsinstitutes Österreich ausgestellt.
Stornobedingungen
Die Anmeldung kann bis zehn Tage vor Kursbeginn storniert werden. Bei Stornierung innerhalb der letzten zehn Tage vor Kursbeginn behält sich das Ländliche Fortbildungsinstitut Vorarlberg die Vorschreibung von 35% des Teilnehmerbetrages als Stornogebühr vor. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen und Abbruch verrechnet das Ländliche Fortbildungsinstitut Vorarlberg den vollen Kursbeitrag. Bei persönlich zwingenden Gründen (Todesfall, Krankheit, etc.) kann das Ländliche Fortbildungsinstitut Vorarlberg – gegen Vorlage einer Bestätigung – auf die Stornogebühr verzichten. Bei Nominierung und Entsendung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr. Eine Ab-/Ummeldung hat in jedem Fall zu erfolgen.
Veröffentlichung
So erreichen Sie uns
Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg
Montfortstraße 9
6901 Bregenz
Tel.: ++43 5574 400 191
Fax: ++435574400600
E-Mail: lfi@lk-vbg.at
www.lfi.at
ZVR-Nr.: 151164090
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Geschäftszeiten
Montag bis Donnerstag | 08.00 bis 12.00 Uhr | 13.00 bis 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 bis 12.30 Uhr |