Stallbaufachtagung

Wie komme ich zu meinem neuen Stall?

Die Stallbaufachtagung richtet sich an Tierhalterinnen und Tierhalter, die vor einem Neu- oder Umbau ihres Stalls stehen und fundierte Entscheidungen treffen möchten.

Im ersten Seminarblock tauchen wir gemeinsam in die moderne Tierhaltung ein. Dabei betrachten wir nicht nur die aktuellen Anforderungen und Entwicklungen, sondern legen den Schwerpunkt bewusst auf das Wohlbefinden der Tiere – und damit auch auf das der Menschen, die täglich mit ihnen arbeiten. Denn nur wenn es den Tieren gut geht, kann auch der Tierhalter erfolgreich und zufrieden wirtschaften.

Im weiteren Verlauf widmen wir uns den zentralen Planungsschritten: Von der ersten Idee über die konzeptionelle Ausarbeitung bis hin zum Genehmigungsverfahren. Abgerundet wird der theoretische Teil durch betriebswirtschaftliche Überlegungen sowie einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten.

Nach dem Theorieteil besuchen wir ein bereits realisiertes Stallbauprojekt – kompakt, praxisnah und mit viel Raum für persönlichen Austausch.

Ihre Vorteile – Was bringt mir das Seminar?

  • Konkrete Impulse für den eigenen Betrieb – Sie nehmen sofort umsetzbare Ideen und Verbesserungsansätze mit.
  • Praktische, einfache bauliche Lösungen – Es werden Maßnahmen vorgestellt, die ohne großen Aufwand Wirkung zeigen.
  • Bessere Planungssicherheit – Sie erfahren, worauf Sie bereits in der frühen Planungsphase achten sollten, damit Tierwohl und Arbeitskomfort optimal zusammenpassen.
  • Theorie trifft Praxis – Fachwissen wird verständlich vermittelt und direkt durch reale Stallbeispiele greifbar gemacht.
Kursdauer: 6,5 Einheiten
Zielgruppe: Bäuerinnen und Bauern, alle Interessierten
Kursbeitrag: 35,00 € Kursgebühr gefördert pro Betrieb (landw. Betriebsnummer)
95,00 € Kursgebühr ungefördert
LE23-27

LE23-27

Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung (LE23-27) im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Kofinanziert von EU, Bund und Land Vorarlberg

Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027. Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
 
Förderwerber:
Das Bundes–LFI, sowie die 9 Landes-LFIs sind gemäß ISO 9001:2015 und dem ÖCERT zertifizierte Bildungsanbieter in der Erwachsenenbildung und berechtigt, die Förderanträge für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen zu stellen. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).

Förderungsmaßnahme 78-02: „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder"
In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)“ werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Fördergegenstände:
- Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
- Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
- spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
- Durchführung der vom BML anerkannten Arbeitskreisen

Förderbarer Personenkreis:
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Ebenso sind in der 78-02 alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine Betriebsnummer verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt.

Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann.

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Fachbereich: Tierhaltung
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

Ort: Hohenems (Dornbirn)
Beginn: 20.11.2026, 09:00 Uhr
Ende: 20.11.2026, 15:30 Uhr
Örtlichkeit: BSBZ Landwirtschaftsschulen Vorarlberg, Rheinhofstraße 16, 6845 Hohenems
Information: Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg,
Tel 05574/400-191,
lfi@lk-vbg.at
Kursnummer: 8-0005109
Trainer:in: Tobias Fink
LK Hofberatung
Martin Klabacher
Veranstalter: Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg
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ANSPRECHPERSON

Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg
Telefon 05574/400-191
E-Mail lfi@lk-vbg.at