Funktionelle Klauenpflege beim Rind - Aufbaumodul Lahmheiten

Praxiskurs

Dieser Kurs baut auf dem vorherigen Kurs „Funktionelle Klauenpflege beim Rind“ auf und fokussiert sich auf Lahmheiten.

Lahmheiten sind immer Zeichen von Schmerzen, welche durch Defekte an der Klaue oder Krankheiten an der Klauenhaut verursacht werden.

Der Kurs vermittelt Wissen zur Diagnosestellung und zu verschiedenen Techniken der Behebung von Defekten und Krankheiten.

Der Praxisunterricht erfolgt in Kleingruppen unter Anleitung von erfahrenen Klauenpflegern und Tierärzten. Ziel ist es, den Teilnehmern die Fähigkeiten zu vermitteln, um Lahmheiten effektiv zu behandeln und das Wohlbefinden der Tiere zu verbessern.

Sorgen Sie selbst für gesunde Klauen in Ihrem Rinderbestand!

Ihre Vorteile:

  • Praxistraining in Kleingruppen
  • Lernen Sie von zwei erfahrenen und geprüften Klauenpflegern!
  • verbessern Sie die Tiergesundheit rechtzeitig und sparen Sie sich Zeit, Geld und Mühen!

Unsere Klauenprofis:

Tobias Rinner ist geprüfter und selbstständiger Klauenpfleger und praktizierender Landwirt.

Stefan Winkler ist geprüfter Klauenpfleger und Berater beim BRING (Beratungsring Berglandwirtschaft) in Südtirol.

Sie sind Einsteiger:in? Schauen Sie sich den Dreitägigen Grundkurs Funktionelle Klauenpflege beim Rind an!

Hier geht`s zum Grundkurs

Kursdauer: 8 Einheiten
Zielgruppe: Landwirtinnen und Landwirte, alle interessierten Personen
Kursbeitrag: 120,00 € Kursgebühr gefördert (mit landwirtschaftl. Betriebsnummer)
477,00 € Kursgebühr ungefördert
LE23-27

LE23-27

Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung (LE23-27) im Rahmen des GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027

Kofinanziert von EU, Bund und Land Vorarlberg

Die Bildungsförderung im Rahmen der ländlichen Entwicklung ist ein zentraler Bestandteil des GAP-Strategieplans 2023–2027. Der Strategieplan zielt darauf ab, die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern und den Agrarsektor für die Herausforderungen der Zukunft zu stärken.
Bildungsmaßnahmen spielen hierbei eine Schlüsselrolle, da sie den Wissenstransfer, die Innovation sowie die berufliche Qualifikation der Landwirte und der ländlichen Bevölkerung unterstützen. Auf förderbare Bildungsmaßnahmen wird im Bildungsprogramm und im Online-Kursangebot hingewiesen.
 
Förderwerber:
Das Bundes–LFI, sowie die 9 Landes-LFIs sind gemäß ISO 9001:2015 und dem ÖCERT zertifizierte Bildungsanbieter in der Erwachsenenbildung und berechtigt, die Förderanträge für die entsprechenden Bildungsmaßnahmen zu stellen. Im Falle einer Bewilligung werden durch die Förderung die Teilnahmebeiträge entsprechend reduziert (= geförderte Beiträge).

Förderungsmaßnahme 78-02: „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder"
In der Förderungsmaßnahme „Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)“ werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Personen in der Land- und Forstwirtschaft gefördert.

Fördergegenstände:
- Lehrgänge für die berufsbegleitende land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildung
- Informations-, Fort- und Weiterbildungsangebote
- spezielle vom BML anerkannte Lehrgänge mit mind. 40 UE
- Durchführung der vom BML anerkannten Arbeitskreisen

Förderbarer Personenkreis:
Die Teilnahme an förderbaren Bildungsmaßnahmen steht für alle interessierten Personen offen, der geförderte Teilnahmebeitrag gilt jedoch ausschließlich für den förderbaren Personenkreis.
Als förderbarer Personenkreis gelten Bewirtschafter:innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer:innen, auch wenn diese noch nicht im Betrieb tätig sind. Ebenso sind in der 78-02 alle Personen von Betrieben förderbar, die über eine Betriebsnummer verfügen. D.h. Lehrkräfte von lfw. Schulen sind förderbar, wenn der Lehrbetrieb der Schule über eine Betriebsnummer verfügt.

Um die Förderung zu erhalten, ist bei der Anmeldung zu geförderten Kursen die landwirtschaftliche Betriebsnummer (LFBIS) anzugeben, damit bei der Abwicklung im LFI der geförderte Kurspreis in Rechnung gestellt werden kann.

[1752564975191791.jpg]
Fachbereich: Tierhaltung
Mitzubringen: Arbeitssicherheitsstiefel, saubere Arbeitskleidung, Schnittschutzhandschuhe, Schutzbrille, wenn möglich eigenes Werkzeug
Anrechnung: 1 Stunde(n) für TGD Weiterbildung

1 verfügbarer Termin

Ort: Hohenems (Dornbirn)
Beginn: 21.01.2027, 09:00 Uhr
Ende: 21.01.2027, 17:00 Uhr
Örtlichkeit: BSBZ Landwirtschaftsschulen Vorarlberg, Rheinhofstraße 16, 6845 Hohenems
Information: Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg,
Tel 05574/400-191,
lfi@lk-vbg.at
Kursnummer: 8-0005083
Trainer:in: Tobias Rinner
Stefan Winkler
Veranstalter: Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg
Jetzt anmelden

ANSPRECHPERSON

Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg
Telefon 05574/400-191
E-Mail lfi@lk-vbg.at