Das Jagdrecht ist mit Grund und Boden verbunden. Deshalb kann der Grundbesitzer über dieses Recht verfügen. Bei der Jagdverpachtung (oder einer Eigenbewirtschaftung) müssen einige gesetzliche Bestimmungen berücksichtigt werden. Zusätzlich empfiehlt es sich Vereinbarungen zu treffen, die ein gutes und konfliktfreies Verhältnis zu „seinen“ Jägern erleichtern.
Neu ist die Empfehlung, ein Jagdkonzept als Grundlage zu vereinbaren (Jagdstrategien und Bejagungsmethoden, Überwinterungskonzepte, Fütterung/ Nichtfütterung, Maßnahmen bei Wildschäden, Anwendung von Jagdtools). DI Thomas Ölz vom Bereich Forst&Umwelt bei der Landwirtschaftskammer geht auf die Punkte im Jagdpachtmustervertrag der Landwirtschaftskammer ein, die sowohl bei einer Verpachtung als auch in Pirschbezirksvereinbarungen bei einer Eigenbewirtschaftung zur Anwendung empfohlen werden.
| Ort: | Hohenems (Dornbirn) |
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| Beginn: | 25.11.2026, 20:00 Uhr |
| Ende: |
25.11.2026, 22:00 Uhr |
| Örtlichkeit: | BSBZ Landwirtschaftsschulen Vorarlberg, Rheinhofstraße 16, 6845 Hohenems |
| Information: | Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg, Tel 05574/400-191, lfi@lk-vbg.at |
| Kursnummer: | 8-0005151 |
| Trainer:in: | DI Thomas Ölz |
| Veranstalter: | Ländliches Fortbildungsinstitut Vorarlberg |
| Telefon | 05574/400-191 |
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| lfi@lk-vbg.at |