Bildungsförderung
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Zur Unterstützung der Bildungsvorhaben gibt es folgende Fördermöglichkeiten im Bereich der Aus- und Weiterbildung:
- Bildungsförderung aus den Mitteln der ländlichen Entwicklung (Mittel der Europäischen Union, Bund und Land Vorarlberg)
- Bildungsförderung aus Mitteln des Landes Vorarlberg
- Bildungszuschuss (Mittel von Land Vorarlberg, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeiterkammer Vorarlberg und Wirtschaftskammer Vorarlberg)
- Österreichweite Förderdatenbank
Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung (LE 14-20)
Das LFI ist ein vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus anerkannter Bildungsanbieter und kann in der Maßnahme „Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen“ Förderungen beantragen. Zahlreiche Maßnahmen in diesem Bildungsjahr werden im Programm für die ländliche Entwicklung eingereicht. Derzeit gibt es jedoch keine Entscheidungen über allfällige Genehmigungen. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer
entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Die reduzierten Kursbeiträge kommen für folgende Personen in Betracht: Bewirtschafter/-innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen sowie zukünftige Hofübernehmer/-innen, auch wenn diese noch nicht am Betrieb
tätig sind. Unterstützt werden auch agrar und waldpädagogische Maßnahmen. Diese richten sich primär an die Öffentlichkeit und dienen der Bereitstellung von aufbereiteten Informationen über die Land- und Forstwirtschaft
im ländlichen Raum beziehungsweise der Bewusstseinsbildung über die Leistungen der Land- und Forstwirtschaft.
Der genannte Personenkreis zahlt dann bereits nur mehr einen ermäßigten Kursbeitrag. Ein Antrag auf Fördermittel durch die/ den Teilnehmer/-in ist nicht nötig. Die Förderabwicklung wird durch den Veranstalter erledigt, der allerdings u. a. bestimmte Teilnehmerdaten zu erfassen und die Kundenzufriedenheit zu messen hat. Es muss mindestens
eine 80%ige Anwesenheit erreicht werden, Doppelförderungen sind nicht möglich. Kurse sind mit der Zeichenerklärung „LE“ im Bildungskatalog gekennzeichnet.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.bmnt.gv.at/land/laendl_entwicklung.html
https://ec.europa.eu/agriculture/rural-development-2014-2020_de
Bildungsförderung aus Mitteln des Landes Vorarlberg
Bildung ist Schlüssel für Regionalität, Nachhaltigkeit und Lebensqualität. Die Aus- und Weiterbildung ist ein Schwerpunkt der Landwirtschaftsstrategie „Landwirt.schafft.Leben – Ökoland Vorarlberg“. Das vielfältige Aufgabenspektrum der Land- und Forstwirtschaft in Vorarlberg reicht von der Produktion hochwertiger regionaler Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe bis zur Erhaltung und Pflege einer attraktiven Kultur- und Alplandschaft, welche sowohl für die Einheimischen als auch für die Touristen und Gäste einen unverwechselbaren Lebens- und Erholungsraum darstellt. Sprunghafte Marktentwicklungen und zunehmende Preisschwankungen erschweren zusehends die Planbarkeit der Einkommensmöglichkeiten. Aufgrund dieser Gegebenheiten sind die Betriebsführer besonders gefordert, individuelle Lösungsansätze für ihre betriebliche Zukunft zu finden. Zur Sicherung des Arbeitsplatzes und Familienunternehmens Bauernhofs kommt dabei der Weiterbildung, Qualifizierung und Beratung eine große Bedeutung zu. Für diese Personengruppen werden geförderte Bildungsveranstaltungen zu reduzierten Preisen angeboten. Im vorliegenden Kursprogramm sind diese reduzierten Kursbeiträge als „gefördert“ gekennzeichnet. Fördervoraussetzungen: Bewirtschafter/-innen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und andere in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen aus Vorarlberg sowie zukünftige Hofübernehmer/-innen, auch wenn diese noch nicht am Betrieb tätig sind. Weiteres gehören zum förderbaren Personenkreis Vorarlbergerinnen und Vorarlberger, die an regionaler Landwirtschaft und Kreisläufen interessiert sind.
Bildungszuschuss
Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.bildungszuschuss.at.
Österreichweite Förderdatenbank
Bitte beachten Sie auch welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und ob der Antrag auf Förderung vor, während oder nach der Bildungsmaßnahme gestellt werden muss.
Haben Sie keinen Wohnsitz in Österreich, so informieren Sie sich bitte in Ihrem Land über etwaige Fördermöglichkeiten.