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Rechtliche und Steuerliche Besonderheiten für Uab-Betriebe

Worauf muss ich achten?

In diesem Kurs informiert Mag. Johannes Piegger, Steuerberater der LBG Tirol, über wichtige rechtliche und steuerrechtliche Besonderheiten, auf die Urlaub am Bauernhof-Betriebe achten müssen. Der Schwerpunkt des Vortrags liegt auf der Vermietung und Verpachtung. Welche Grenzen müssen hier eingehalten werden? Wie viele Betten und Zimmer darf ich vermieten? Welche Zusatzleistungen werden wie angerechnet? Wann muss ich das Gewerbe anmelden? Was ist neu?
Auf diese Fragen und weitere Themen wird im Kurs eingegangen.

Kursdauer: 3 Einheiten
Zielgruppe: Urlaub am Bauernhof-Anbieter/-innen, Personen, die über den Einstieg in UaB nachdenken
Kursbeitrag:
gefördert von Bund, Land und EU

Bildungsförderung

Die berufliche und persönliche Qualifikation trägt wesentlich zum Erfolg eines Menschen bei.

Zur Unterstützung der Bildungsvorhaben gibt es folgende Fördermöglichkeiten im Bereich der Aus- und Weiterbildung:

  • Bildungsförderung aus den Mitteln der ländlichen Entwicklung (Mittel der Europäischen Union, Bund und Land Vorarlberg)
  • Bildungszuschuss (Mittel von Land Vorarlberg, Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Arbeiterkammer Vorarlberg und Wirtschaftskammer Vorarlberg)
  • Österreichweite Förderdatenbank

Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung

Zahlreiche Maßnahmen in diesem Bildungsjahr werden im Programm für die ländliche Entwicklung eingereicht. Derzeit gibt es jedoch noch keine Entscheidungen über allfällige Genehmigungen bzw. begünstigte Zielgruppen. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen.
Um Anspruch auf die Förderung zu haben, ist das Führen einer landwirtschafltichen Betriebsnummer verpflichtend.

Der genannte Personenkreis zahlt dann bereits nur mehr einen ermäßigten Kursbeitrag. Ein Antrag auf Fördermittel durch die/den Teilnehmer/-in ist nicht nötig. Die Förderabwicklung wird durch den Veranstalter erledigt, der allerdings u. a. bestimmte Teilnehmerdaten zu erfassen und die Kundenzufriedenheit zu messen hat. Eine Mindestanwesenheit von 80 Prozent ist erforderlich. Doppelförderungen sind nicht möglich.

Bildungszuschuss

Von Seiten den Landes Vorarlberg, des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Arbeiterkammer Vorarlberg und der Wirtschaftskammer Vorarlberg besteht der Bildungszuschuss, der ebenfalls die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen fördert.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.bildungszuschuss.at

Österreichweite Förderdatenbank

Im Internet gibt es unter www.kursfoerderung.at  eine Datenbank mit den Weiterbildungsmöglichkeiten in Österreich.
Auf einen Blick sehen Sie, welche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung für Ihre geplante Aus- und Weiterbildung bestehen. Sie erhalten auch Informationen in welcher Höhe Kurse, Lehrgänge und Prüfungsgebühren gefördert werden.

Bitte beachten Sie auch welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und ob der Antrag auf Förderung vor, während oder nach der Bildungsmaßnahme gestellt werden muss.

Haben Sie keinen Wohnsitz in Österreich, so informieren Sie sich bitte in Ihrem Land über etwaige Fördermöglichkeiten.

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Fachbereich: Dienstleistungen

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