Alle professionellen Verwender/-innen von Pflanzenschutzmitteln brauchen seit November 2013 einen gültigen Pflanzenschutzmittelausweis - dies gilt auch für die Verwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen.
Für Personen ohne Fachausbildung zur erstmaligen Beantragung des Pflanzenschutzmittelausweises ist dieser 12-stündige Ausbildungskurs gültig.
Zusätzlich ist ein 4-stündiger Erste-Hilfe-Kurs für Vergiftungsnotfälle nötig. Dieser kann ebenfalls bei uns gebucht werden.
Viele Fachausbildungen (Landwirtschaft, Gartenbau, Floristik, Friedhofsgärtnerei, Waldaufsicht, Schädlingsbekämpfung, Sachkundekurs für den Giftschein etc.) werden an Stelle eines Grundkurses anerkannt. Weitere Ausnahmen gibt es bei der Ampferpunktbekämpfung und im Forstbereich.
Bei Unklarheiten, welcher Kurs notwendig ist und welche Ausnahmen gelten, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Obst/Garten & Direktvermarktung T 05574/400-232.
Kursdauer: | 12 Einheiten |
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Zielgruppe: | berufliche Verwender von PSM und Verwender von "Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung" ohne einschlägige fachliche Ausbildung gem. Vbg. Pflanzenschutzgesetz, § 11 Abs. 3, die einen Pflanzenschutzmittelausweis beantragen wollen |
Kursbeitrag: |
79,00 € Kursgebühr gefördert |
Fachbereich: | Pflanzenbau |
Anrechnung: | 12 Stunde(n) für PS-WB, 12 Stunde(n) für Sachkunde PS Weiterbildung |