Alle Verwender/-innen von Pflanzenschutzmitteln brauchen seit November 2013 einen Pflanzenschutzmittelausweis - dies gilt auch für die professionelle Verwendung von biologischen Pflanzenschutzmitteln und Nützlingen. Personen ohne Fachausbildung benötigen zur Beantragung des Pflanzenschutzmittelausweises diesen 12-stündigen Ausbildungskurs. Ausnahmen gelten für einige Fachausbildungen (Landwirtschaft, Gartenbau, Floristik, Friedhofsgärtnerei, Waldaufsicht, Schädlingsbekämpfung, Sachkundekurs für den Giftschein etc.). Zusätzlich ist für die Beantragung des Pflanzenschutzausweises ein 4-stündiger Erste-Hilfe-Kurs für Vergiftungsnotfälle nötig, welcher ebenfalls bei uns gebucht werden kann.
Für genauere Informationen zu den Ausnahmen und bei fachlichen Fragen zum Pflanzenschutzmittelausweis wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Obst/Garten & Direktvermarktung T 05574/400-232.
Inhalte:
• Auffrischung vorhandener Erste Hilfe Kenntnisse
• Erste Hilfe Vorgaben im Sicherheitsdatenblatt
• Sicherheitstipps beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
• Ursachen und Symptome von Vergiftungen
• Besonderheiten der Ersten Hilfe bei Vergiftungsnotfällen
• Erste Hilfe Maßnahmen bei Verätzungen
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen
Kursdauer: | 5 Einheiten |
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Zielgruppe: | Berufliche Verwender von PSM und Verwender von "Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung" mit einschlägiger fachlicher Ausbildung gem. Vbg. Pflanzenschutzmittelverordnung, § 5, die einen Pflanzenschutzmittelausweis beantragen wollen |
Kursbeitrag: |
49,00 € Kursgebühr gefördert gefördert von Bund, Land und EU |
BildungsförderungZur Unterstützung der Bildungsvorhaben gibt es folgende Fördermöglichkeiten im Bereich der Aus- und Weiterbildung:
Zahlreiche Maßnahmen in diesem Bildungsjahr werden im Programm für die ländliche Entwicklung eingereicht. Derzeit gibt es jedoch noch keine Entscheidungen über allfällige Genehmigungen bzw. begünstigte Zielgruppen. Die Preisgestaltung wurde dennoch unter der Annahme einer entsprechenden Genehmigung gemäß Einreichung getroffen. Von Seiten den Landes Vorarlberg, des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, der Arbeiterkammer Vorarlberg und der Wirtschaftskammer Vorarlberg besteht der Bildungszuschuss, der ebenfalls die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen fördert. Im Internet gibt es unter www.kursfoerderung.at eine Datenbank mit den Weiterbildungsmöglichkeiten in Österreich. Haben Sie keinen Wohnsitz in Österreich, so informieren Sie sich bitte in Ihrem Land über etwaige Fördermöglichkeiten. |
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Fachbereich: | Persönlichkeit & Kreativität, Pflanzenbau |